GESCHÄFTS- UND TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Bitte lesen Sie die nachfolgenden Hinweise und Regeln aufmerksam durch, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Die Geschäftsbedingungen sind für beide Parteien verbindlich.

1. KURSLAUFZEITEN UND FEHLZEITEN

1.1 Reguläre Schwimmkurse erstrecken sich über 10 Kursstunden, die fortlaufend 1Mal pro Woche besucht werden. Ein Eintritt ist, sofern ein Platz im passenden Kurs frei ist, jederzeit möglich.

1.2 Die Kinder dürfen im 10er Block des Schwimmkurses einmal fehlen. Diese Stunde wird hinten am Kursende angehängt und kann somit nachgeholt werden.

2. ZAHLUNG UND RÜCKERSTATTUNG

2.1 Die Kursgebühr muss vor Kursantritt auf das Bankkonto der Wasserratten überwiesen werden. Sie finden die Bankverbindung hier. Nimmt Ihr Kind an einem Schwimmkurs bei Frau Bühler direkt teil, darf die Kursgebühr auch in bar in der ersten Kursstunde bezahlt werden.

2.2 Bezahlte Kursgebühren werden nicht zurückerstattet. Muss ein Schüler, auch aus wichtigen Gründen, den Kurs abbrechen, so kann er innerhalb eines Jahres den Kurs in einer anderen Gruppe nachholen. Sollten gesundheitliche Gründe vorliegen, die eine Teilnahme gänzlich ausschließen, kann der Kurs auf einen anderen Schüler übertragen werden.

3. VERSICHERUNG UND AUFSICHT

3.1 Die Kinder sind bei Unfällen während des Schwimmkurses versichert. Der Versicherungsschutz wird ab dem vollständigen Entrichten der Kursgebühr wirksam.

3.2 Der Kursteilnehmer und seine Begleitpersonen betreten und benutzen die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr. Der Versicherungsschutz der Schwimmschule bezieht sich ausschließlich auf die Kursteilnehmer während der regulären Schwimmkurszeit, diese beginnt am Beckenrand und endet ebenfalls am Beckenrand.

3.3 Für Personen, die dem Kurs als Besucher beiwohnen, ist ein Versicherungsschutz ausgeschlossen.

3.4 Die Aufsicht Ihres Kindes beginnt mit Kursbeginn und endet mit dem Kursende. Bitte holen Sie Ihr Kind daher rechtzeitig ab, da wir keine Aufsicht außerhalb der Kurszeiten leisten können. Eine Ausnahme bieten einige Bäder, in denen die Kinder von den Schwimmlehrern persönlich in die Umkleide gebracht und nach der Stunde wieder nach draussen begleitet werden. Bitte achten Sie aber auch hier darauf, dass Sie rechtzeitig da sind, um Ihr Kind in Empfang zu nehmen.

3.5 Wir bitten um einen Toilettenbesuch vor jeder Schwimmstunde. Wenn ein Kind während des Kurses auf die Toilette muss, ist es unumgänglich, sich beim Schwimmlehrer abzumelden und hinterher wieder anzumelden.

4. ALLGEMEINE BADEREGELN FÜR UNSERE ANGEBOTE IN ÖFFENTLICHEN BÄDERN

4.1 Beschädigungen des Inventars der Schwimmschule sowie der gemieteten Räumlichkeiten müssen vom Verursacher selbst reguliert und die entstandenen Unkosten dafür beglichen werden.

4.2 Der Eintritt bzw. die Miete der Schwimmhalle sind nicht in der Kursgebühr enthalten. Alle aufgeführten Preise verstehen sich als reine Kursgebühr. Für den Schwimmbadeintritt und anderweitige Kosten muss separat aufgekommen werden. Bitte beachten Sie dafür die Informationen auf unserer Homepage.

4.3 Es wird darauf hingewiesen, dass aus Sicherheitsgründen das Rennen, Springen und Toben in der Schwimmhalle verboten sind.

4.4 Die vom jeweiligen Schwimmbad aufgestellten Regeln sind zu beachten und einzuhalten. Diese individuellen Baderegeln haben wir für Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Informationen/Bäder für Sie zusammengestellt.

4.5 Generell wird darauf hingewiesen, dass Straßenkleider in öffentlichen Schwimmbädern verboten sind. Dies gilt sowohl für Kinder als auch für Begleitpersonen

5. BEKLEIDUNG UND SCHWIMM- UTENSILIEN

5.1 Die Badekleidung ist frei wählbar. Bitte beachten Sie jedoch, dass Neopren Anzüge für die Abnahme der Schwimmabzeichen nicht zulässig sind, da sie den Kindern Auftrieb geben.

5.2 Die Schwimmkurse finden ohne Schwimm- und Taucherbrillen statt. Im Kurs benötigte Schwimmutenislien werden von den Wasserratten für die Kursstunde zur Verfügung gestellt. Eine Auswahl an empfohlenen Schwimmhilfen finden Sie außerdem auf unserer Homepage unter „Schwimmhilfen“

6. HYGIENE

6.1 Grundsätzlich ist vor jeder Schwimmbadbenutzung das Abduschen mit Seife Pflicht.

6.2 Lange Haare müssen zusammengebunden werden!

Stand: Mär 2023