3.1 Die Kinder sind bei Unfällen während des Schwimmkurses versichert. Der Versicherungsschutz wird ab dem vollständigen Entrichten der Kursgebühr wirksam.
3.2 Der Kursteilnehmer und seine Begleitpersonen betreten und benutzen die Räumlichkeiten auf eigene Gefahr. Der Versicherungsschutz der Schwimmschule bezieht sich ausschließlich auf die Kursteilnehmer während der regulären Schwimmkurszeit, diese beginnt am Beckenrand und endet ebenfalls am Beckenrand.
3.3 Für Personen, die dem Kurs als Besucher beiwohnen, ist ein Versicherungsschutz ausgeschlossen.
3.4 Die Aufsicht Ihres Kindes beginnt mit Kursbeginn und endet mit dem Kursende. Bitte holen Sie Ihr Kind daher rechtzeitig ab, da wir keine Aufsicht außerhalb der Kurszeiten leisten können. Eine Ausnahme bieten einige Bäder, in denen die Kinder von den Schwimmlehrern persönlich in die Umkleide gebracht und nach der Stunde wieder nach draussen begleitet werden. Bitte achten Sie aber auch hier darauf, dass Sie rechtzeitig da sind, um Ihr Kind in Empfang zu nehmen.
3.5 Wir bitten um einen Toilettenbesuch vor jeder Schwimmstunde. Wenn ein Kind während des Kurses auf die Toilette muss, ist es unumgänglich, sich beim Schwimmlehrer abzumelden und hinterher wieder anzumelden.